Anmietungskriterien Bürgerhaus in Mulartshütte

Prämabel:

Das Bürgerhaus ist eine Stätte der Begegnung – ein Haus, in demVeranstaltungen durchgeführt werden.

Durch den Fleiß vieler Mitbürger, die Ihre Freizeit dafür geopfert haben,entstand das Bürgerhaus in Mulartshütte, auf das wir heute alle Stolz sind.

Das Bürgerhaus ist Eigentum des Bürgervereins Mulartshütte e.V.

Es sollte uns allen ein besonderes Anliegen sein, mit diesem Eigentum pfleglich umzugehen, denn was so mühsam erarbeitet wurde, soll uns allen langfristig erhalten bleiben.

Jeder, der das Bürgerhaus mietet, möge sich dieser besonderen Verpflichtung und Verantwortung bewusst sein. Für das Verständnis danken wir allen.

Aus gegebener Veranlassung möchten wir Sie über die wesentlichen Anmietungskriterien des Bürgerhauses informieren, da es in diesem Zusammenhang immer wieder Unklarheiten gibt und sich daraus Unstimmigkeiten ergeben.

Wer kann das Bürgerhaus anmieten:

  1. Jedes Mitglied des Bürgerverein Mulartshütte e.V. und nur für den Eigenbedarf zum Grundpreis von 230€.
  2. Jede Person, die nachweislich in Mulartshütte wohnt, nur für den Eigenbedarf zum Grundpreis von 300€ und zusätzlich 150€ Kaution.
  3. Auf Antrag auch jene die die nicht unter Punkt 1 und 2 fallen, nach Absprach mit dem geschäftsführenden Vorstand zum Mietpreis von 300 € und zusätzlich 150€ Kaution.
  4. Anlässlich Beerdigungen (Beerdigungskaffee) steht das Bürgerhaus den Angehörigen verstorbener Mitglieder und Bürgern des Ortes Mulartshütte kostenlos zur Verfügung.
  5. Für die Lichteffektanlage und die leistungsstarke Musikanlage ist separat eine zusätzliche Gebühr von je 50€ zu entrichten sofern diese genutzt werden soll.


Was ist unter „Eigenbedarf“ zu verstehen?

Das Bürgerhaus darf von jedem Anmieter nur für den persönlichen Bedarf angemietet werden, z.B. für Geburtstage, Hochzeiten, Taufen, etc.

Es nicht erlaubt, das Bürgerhaus quasi als das „eigene Geschenk“ für Freunde, Verwandte, Bekannte oder als Gefälligkeit anzumieten. Es bestehen keine Bedenken, eine Anmietung dann zu gestatten, wenn von dem Mitglied die Feier der eignen Kinder ausgerichtet wird, wenn diese noch unter 18 Jahre sind und innerhalb der elterlichen Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Anmietungsvertrag rückgängig gemacht werden kann, wenn die Angaben zur Anmietung nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ebenso behalten wir uns vor, wenn sich herausstellt, dass kein Eigenbedarf vorlag oder eine Drittvermietung unter Ausnutzung einer Person unter Punkt 1 und 2, den Differenzbetrag nachzufordern.

Ablauf der Anmietung

Bei Anmietungswünschen muss mit Herrn Stefan Weissenborn über 0152 290 46 451 Kontakt aufgenommen werden.
Herr Weissenborn wird für Personen die unter Punkt 2 und Punkt 3 aufgeführt sind, am Telefon nur bestätigen, ob das Bürgerhaus zu dem von Ihnen genannten Termin noch zur Verfügung steht.
Bei Mitgliedern gibt es eine vorläufige Zusage der Terminvergabe.
Nach Abgabe der Anmeldung zur Vermietung, wird für Personen die unter Punkt 2 und Punkt 3 aufgeführt sind, erst in der nächsten Vorstandsitzung über die Freigabe zur Vermietung entschieden. Der Anmieter wird dann von uns nachträglich über das Ergebnis informiert.

Bei Anmietungsanfragen größer als 6 Monate, ist eine Zusage vom Verein unverbindlich, da der Bürgerverein Mulartshütte vertraglich verpflichtet ist, das Bürgerhaus als Wahllokal eventuell zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe des Bürgerhaus und Rückgabe erfolgt hauptsächlich am Vortag der Mietung nach Absprache durch Frau Breidt oder ggf. durch eine Vertretung.
Die Rückgabe erfolgt am Folgetag der Anmietung um 12:00 Uhr. Bei deutlichem Verzug wird ein zweiter Anmietungstag zu 50€ berechnet.
Absprachen und Fragen im Bezug zur Vermietung sind grundsätzlich mit Herrn Weissenborn oder ggf. der Vertretung zu klären.
Die Kaution von 150€ sind in Bar am Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten.
Die Bezahlung der Miete muss spätestens eine Woche vor der Feier auf das Konto des Bürgerverein Mulartshütte eingegangen sein, sonst erfolgt keine Schlüsselübergabe.
Bei Anmietung des Bürgerhauses in der Adventszeit müssen vorhandene Dekorationen (Weihnachtsbaum, Adventskranz, Girlanden, etc.) mit übernommen werden.
Nur bei zwingenden Gründen kann die Dekoration entfernt werden, muss dann aber nach Ihrer Veranstaltung wieder entsprechend hergerichtet werden.
Am Vortag (auch freitags) kann nach Absprache das Bürgerhaus für entsprechende Vorbereitungen (Eindecken von Tischen und Warenabstellung etc.) benutzt werden.

Zusatzausstattung kann nur am Tag der Schlüsselübergabe, in Gegenwart des Schlüsselübergebenden aus dem Schuppen des Bürgervereins Mulartshütte e.V. entnommen werden.
Bei Grillfesten kann der Holzkohlengrill vom Bürgerverein kostenlos benutzt werden. Holzbänke und Tische sowie Stehtische für Außenveranstaltungen stehen ebenso zur Verfügung.
Küchenhandtücher und Tischdecken stehen nicht zur Verfügung.

Bruch von Geschirr wird mit € 2,00 pro Teil in Rechnung gestellt.

Sachbeschädigungen sind grundsätzlich dem Vermieter zu melden und müssen vom Anmieter übernommen werden.

Reinigung des Bürgerhauses nach der Nutzung

Die Nass-Reinigung aller Böden, der Kupfertheke erfolgt durch eine externe Firma. Die Kosten hierfür sind im Grundpreis enthalten.
Die Böden im Bürgerhaus dürfen von ihnen nur besenrein zurückgegeben werden. Die Toiletten werden von Ihnen gereinigt übergeben.
Dazu stehen Reinigungsgeräte und ein Staubsauber zur Verfügung.
Das Porzellan der Toilettenanlage ist Rückstandfrei zu übergeben.
Die Mülleimer der WC-Anlage müssen geleert werden.
Alle Tische und Stühle die im Gebrauch waren müssen feucht gereinigt werden. Reinigungsmittel stellt der Bürgerverein
Die Küche wird von Ihnen im gereinigten Zustand hinterlassen.
Die Küchenplatte und Frontelemente sind mit Reinigungsmittel zu reinigen, der Backofen und die Spülmaschine inklusive Innenraum Reinigung.
Der Müll wird vom Mieter in eigener Verantwortung entsorgt und nicht im oder am Bürgerhaus gelassen. Bei Mängeln wird eine Vertragsstrafe von 50€ fällig.

Nutzung der Lichtanlage und Musikanlage

Die Lichtanlage des Bürgervereins ist ausschließlich über das angeschlossene Comandopult zu betreiben.
Die Steuerung ist für jeden Laien möglich.
Ein Handbuch liegt aus und eine Einweisung sollte vor dem Anmietungstermin vereinbart werden. Die Einweisung dient auch zur Standortbestimmung des DJ-Standortes für ihren Anlass.
Die Lichteffekte sind voreingestellt und so zu nutzen.
Ein umprogrammieren ist verboten.
Es ist untersagt den Aufbau der Lichtanlage zu verändern oder eigene Lichteffektelemente einzubringen.
Das hochwertige Nebelfluid, auf Wasserbasis ist geruchsfrei, Glycerin-frei, toxikologisch und gesundheitlich unbedenklich, gut biologisch abbaubar, nicht entzündbar und für Asthmatiker gut verträglich. Sie wird vom Bürgerverein gestellt und ist ausschließlich zu nutzen.
Die Musikanlage besteht aus zwei Leistungsstufen.
Grundsätzlich kann sich jeder in die bestehende Musikanlage einspeisen. Sie brauchen nur ein eigenständiges Medium, mit dem sie ihre Musik abspielen wollen, dieses kann auch nur ihr Handy sein.
Die Leistungsstufe 1 ist im Grundpreis inklusive, sie umfasst eine Lautsprecheranlage von Bose mit einer Nennleistung von 80 Watt.
Die Leistungsstufe 2 ist eine professionelle Lautsprecheranlage mit einer Nennleistung von 1200 Watt bestehend aus 2 Schalldrucklautsprechern und einer „Bass Box“.

Achtung!!!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Veranstaltungen mit Musik (z.B. Musikanlage oder Kapelle etc.) die Musik ab 23.00 Uhr so eingestellt werden muss, dass unsere Nachbarn nicht gestört werden. Das Betrifft auch den Aufenthalt von Personen im Außenbereich.

Nutzung der Bierzapfanlage.

Der Bürgerverein Mulartshütte e.V. stellt eine Theke mit 2-leitiger Bierzapfanlage zur Verfügung.
Diese besteht aus einen Durchlaufkühler mit 2 Anschlussmöglichkeiten und einer Oberthekenzapfeinrichtung.

Der Nutzer muss vom Bierlieferanten zwingend folgende Bestandteile mitbringen. - Die CO2 Druckgasflasche mit CO2 Druckminderer eventuell für zwei Anschlüsse. - Den Zapfkopf mit Kelleranstich (Abgang oben) pro Verwendetem Bierfass. - Je verwendetem Bierfass die Getränkeanschlussleitung 5/8" zum Durchlaufkühler - Je verwendetem Bierfass die CO2 Anchlussleitung 3/4" zum Zapfkopf.

Bürgerverein Mulartshütte e.V.

Der Vorstand